Die Suche nach verlässlicher anwaltlicher Hilfe ist nicht immer leicht.
Obwohl von
Rechtsanwälten eigentlich fundierte rechtliche Hilfe benötigt und
zu Recht erwartet wird, kommen immer wieder schlimme Enttäuschungen
und tatsächlich schamlose Zumutungen vor … zum Leidwesen so
mancher Mandanten.
Dr. jur. Ralf
Petring war fast 40 Jahre lang als Medienanwalt aktiv und hatte
Einblick in die erschreckenden Praktiken mancher Juristen, die als
schwarze Schafe den Berufsstand der Anwälte in Misskredit bringen.
Doch was sind die
hauptsächlichen Unsitten bei anwaltlichen Dienstleistungen?
Nr. 1
Es beginnt bereits
vor der eigentlichen rechtlichen Beratung oder Vertretung, nämlich
bei marktschreierischer unzutreffender Außendarstellung, unlauterer,
irreführender Werbung. Da werden nicht selten Kompetenzen
vorgegeben, die so nicht bestehen.
Es ist viel
anständiger und für die Rechtssuchenden hilfreicher, wenn ihnen der
zunächst angesprochene Anwalt stattdessen tatsächlich auf dem
relevanten Rechtsgebiet spezialisierte Kanzleien empfiehlt – oder
zumindest Stellen oder Quellen nennt, über die fachlich einschlägig
ausgewiesene Juristen auffindbar sind.
Nr. 2
Eine fehlende oder
unzureichende Aufklärung über bestehende Risiken –
materiellrechtlicher, verfahrensrechtlicher und kostenmäßige Art –
kann zu späterem bösen Erwachen führen. Der Anwalt ist aber
verpflichtet, auf Prozessrisiken und Kostenrisiken unmissverständlich
hinzuweisen.
Nr. 3
Stattdessen wird das
Mandat manchmal nach der Kanzlei bzw. dem Kanzleiumsatz zugute
kommenden Gesichtspunkten ausgeführt. Das kann z. B. dadurch
geschehen, dass die konkreten anwaltlichen Tätigkeiten vorrangig
danach ausgerichtet werden, Streitgegenstände mit hohen Streitwerten
zu priorisieren und auch ggf. im konkreten Fall eigentlich unnötige
Gebührentatbestände auszulösen. Letzteres kann u. a. etwa durch
eine vermeidbare Instanz, eine verzichtbare Besprechung(sgebühr) oder
einen unangebrachten Vergleich (mit daraus ableitbarer
Einigungsgebühr) entstehen. Wobei ein Abraten von
verfahrensverkürzenden und Kostenrisiken begrenzenden Kompromissen
sich ebenfalls als Kostenschneiderei und unnütze
„Instanzen-Turnerei“ darstellen kann.
Nr. 4
Eigentlich
selbstverständlich, allerdings häufig vernachlässigt wird die
zunächst regelmäßig erforderliche exakte Klärung der den
Rechtsfragen bzw. dem juristischen Streit zugrundeliegenden
Sachverhalte. Ohne ausreichenden anwaltlichen Zeiteinsatz bei der
Ermittlung, Erörterung und evtl. möglichen Prüfung der
entscheidungserheblichen tatsächlichen Vorgänge kann eine
belastbare rechtliche Bewertung nicht erfolgen.
Nr. 5
Übersehen oder
übergangen wird anschließend gerne die Frage der sogenannten
Beweislast. Welcher der Streitparteien ist im etwaig anstehenden
Prozess denn verpflichtet, entscheidungsrelevante Tatsachen
nachzuweisen? Und welche wie zu bewertenden Beweismittel (etwa
Zeugen, Urkunden bzw. Verträge) stehen der eigenen Seite oder der
Gegenseite zur Verfügung? Das sollte frühzeitig geklärt und
abgewogen werden.
Nr. 6
Die sechste Todsünde
so mancher Rechtsanwälte betrifft ein Hauptfeld ihrer Profession: Das zielführende Argumentieren gegenüber der Gegenseite, dem
Gegenanwalt, dem Gericht oder der Behörde. Es kann entscheidend
sein, ob, wann und auf welche Weise mein Anwalt welche Argumente
anbringt, ob er schlagkräftige Einwendungen übersieht oder
auslässt, ob der Rechtsvertreter sein Pulver evtl. zu früh
verschießt, die Gegenseite unterschätzt – oder sogar
fälschlicherweise überschätzt und ob er in der mündlichen
Gerichtsverhandlung durch ein engagiertes und überzeugendes Plädoyer
das Ruder vielleicht noch herumreißen kann.
Nr. 7
Nicht nur, aber auch
bei Anwälten kommt es vor: arrogantes, herablassendes,
unfreundliches Auftreten – und zwar gegenüber der Mandantschaft,
der Gegenseite, den Gegenanwälten, dem Gericht und/oder der Behörde.
Das erschwert oder verhindert sogar angemessene Lösungen und ein
konstruktives Verhandlungsklima sowie die Bereitschaft aller
Beteiligten, daran mitzuwirken. Stattdessen Öl ins Feuer zu gießen
dient allenfalls anwaltlichen Honorarambitionen.
Der
interessengerecht agierende Rechtsanwalt bleibt sachlich und
besonnen. Und er (oder sie!) kommuniziert proaktiv, wobei durchgängig
und transparent der Kontakt mit der Mandantschaft gehalten wird –
zum jeweils aktuellen Stand der Dinge und über anstehende
Verfahrensabläufe.
Zum Thema auch mein gleichlautender YouTube-Beitrag vom 08.03.2025.