Kurz eingeworfen: Wenn Bilder ungewollt auf Reisen gehen
Fotos können auch ungewollt um die ganze Welt fliegen. |
nicht nur Fotos gemeint, die Du selbst zuhause, im Urlaub oder auf der letzten Fete
geschossen hast. Zudem geht es um nicht nur von Dir, sondern auch von Dritten
gefertigte Abbildungen, die Dich, Deine Person, Dein Gesicht oder sonstige erkennbare Merkmale zeigen.
Dein Urheberrecht
Findest
Du z.
B. selbst
gefertigte Urlaubsschnappschüsse oder von Dir aufgenommene Bilder Deines Haustieres oder einer Dir etwa
besonders
ins Auge gefallenen Blütenpracht im Internet an Stellen
bzw. auf Web- oder Social Media-Seiten, auf denen Du diese
Fotografien nicht eingestellt
hast und für die Du die Fotos auch nicht freigegeben hast, kannst Du
Dich
als
Urheber
bzw.
Urheberin bekanntermaßen dagegen vorgehen. Per selbst verfasster
oder anwaltlicher
Abmahnung
können diejenigen, die für die ohne Deine Einwilligung erfolgte
Verbreitung und
öffentliche
Zugänglichmachung Deiner Fotografien verantwortlich sind,
insbesondere auf
Entfernung,
Löschung, Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen
werden.
Und
was ist, wenn Du Dich nicht oder nicht primär über die ungenehmigte
Verwendung Deiner
fotografischen
„Werke“ ärgerst, wenn dir stattdessen vielmehr die
identifizierbare Abbildung
Deiner
Person gegen den Strich geht?
Auch
dann bist Du grundsätzlich nicht schutzlos. Du hast ein – notfalls
juristisch durchsetzbares
–
sog.
„Recht am eigenen Bild“. Was bedeutet das?
Dein
Recht am eigenen Bild
Gemeint
ist jede bildliche Darstellung, die Deine Person einem weiteren Kreis
als nur dem
engeren
Familien- und Freundeskreis erkennbar macht. Bezüglich derartiger
Abbildungen hast
Du
das Recht, darauf zu bestehen, dass diese nur mit Deiner Einwilligung
verbreitet oder
öffentlich
zur Schau gestellt werden dürfen. Diese Rechtsposition ist eine
Ausprägung Deines
allgemeinen
Persönlichkeitsrechts, Deiner verfassungsrechtlich garantierten
Menschenwürde
und
Deines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, damit
gleichzeitig auch eine Facette
Deiner
Datenschutzrechte.
Es
handelt sich folglich um eine für Dich äußerst stark legitimierte
Rechtsposition, auf die Du
Dich
gegenüber Rechtsverletzern massiv berufen kannst – und zwar
wiederum mit
Entfernungs-,
Löschungs-, Unterlassungs- und Schadensersatz- bzw.
Entschädigungsansprüchen.
Diese können korrespondieren mit gegen den Rechtsverletzer
gerichteten
ergänzenden Auskunfts- und Kostenerstattungsansprüchen.
Deine Rechte gegenüber Portalen und Suchmaschinen
Selbst
wenn entsprechende Ansprüche gegen die Person des Rechtsverletzers
nicht ohne
Weiteres
oder nicht ausreichend schnell durchsetzbar sind – z. B. deshalb,
weil die Identität
dieser
Person nicht bekannt oder nicht bzw. nur schwer ermittelbar ist –
auch dann ist rechtliche
Hilfe
möglich: Es bestehen nämlich auch einschlägige Ansprüche gegen
Plattform- bzw.
Account-Betreiber,
Netzwerk-Provider und ggf. auch gegen das Bildmaterial verlinkende
oder
verbreitende
Suchmaschinenbetreiber. Die entsprechenden Medienunternehmen können
erforderlichenfalls
vor heimischen deutschen Gerichten zur Rechenschaft und zur
Verantwortung
gezogen werden.
Auf
diese Weise kann man folglich durchaus eine nicht gewollte
„Reiselust“ eigener Bilder undBildnisse
bremsen und eingrenzen. Je früher, umso effektiver.
Weiteres oder nicht ausreichend schnell durchsetzbar sind – z. B. deshalb, weil die Identität
dieser Person nicht bekannt oder nicht bzw. nur schwer ermittelbar ist – auch dann ist rechtliche
Hilfe möglich: Es bestehen nämlich auch einschlägige Ansprüche gegen Plattform- bzw.
Account-Betreiber, Netzwerk-Provider und ggf. auch gegen das Bildmaterial verlinkende oder
verbreitende Suchmaschinenbetreiber. Die entsprechenden Medienunternehmen können
erforderlichenfalls vor heimischen deutschen Gerichten zur Rechenschaft und zur
Verantwortung gezogen werden.
Auf diese Weise kann man folglich durchaus eine nicht gewollte „Reiselust“ eigener Bilder undBildnisse bremsen und eingrenzen. Je früher, umso effektiver.