Donnerstag, 17. April 2025

Die 7 Todsünden bei Verträgen

Verträge sind nicht selten schwere Kost.


"Vertrag" kommt von "Vertragen", heißt es. Wenn es bloß immer so einfach wäre. 
Die wichtigsten Fehler bei Verträgen sind allerdings eigentlich dann doch recht simpel. Hier die entsprechende Hitliste:

Nr. 1

Die erste Todsünde bei Verträgen besteht oft bereits darin, den Vertrag abzuschließen. Stattdessen empfiehlt es sich, stets vorher sorgfältig zu überlegen, ob man den Vertrag bzw. den Vertragsgegenstand - das Produkt oder die angepriesene Dienstleistung - überhaupt benötigt oder zumindest gebrauchen kann.


Nr. 2

Verwegen ist es, den Vertragstext nicht oder nicht genau durchzulesen. Derartige "Blindflüge" sind natürlich brandgefährlich.


Nr. 3

Warum nicht über die Konditionen nachdrücklich verhandeln? Vielleicht geht noch was - und wenn es nur eine kleine Zugabe ist.


Nr. 4

Wer den Vertrag nicht in der für seine Rechtswirksamkeit erforderlichen Form (z. B. Schriftform, Beglaubigung, Beurkundung, Registereintragung o. Ä.) abschließt, bewirkt ein ungültiges Rechtsgeschäft mit allen damit verbundenen Nachteilen.


Nr. 5

Bei eingegangenen Verträgen lass Dich nicht durch jede beliebige AGB-Klausel ohne weiteres ins Bockshorn jagen. Unwirksam können insbesondere

  • überraschende
  • unklare
  • mehrdeutige
  • unverhältnismäßige
  • grob benachteiligende
Regelungen in vorformulierten Klauselwerken sein.


Nr. 6

Versehentlich abgelaufene Kündigungsfristen können ein großes Ärgernis darstellen, führen sie doch häufig zu automatisch nachfolgender und eigentlich ungewollter Vertragsverlängerung. Kündigungsfristen also besser rechtzeitig in den Kalender eintragen!


Nr. 7

Will man aus einem abgeschlossenen Vertrag heraus, kann es sich lohnen, etwaige Anfechtbarkeiten zu prüfen. Haben Irrtümer wie

  • Inhaltsirrtum
  • Erklärungsirrtum
  • Eigenschaftsirrtum
  • Übermittlungsirrtum 
oder arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zur Abgabe von Vertragserklärungen geführt, ist zu beachten, dass die entsprechende Vertragserklärung ggf. per fristgerechter Anfechtungserklärung zunichte gemacht werden kann. Das unbeachtet zu lassen, wäre dann wirklich unverzeihlich.  


Um das Thema "Verträge" geht es auch auf YouTube 

unter dem Titel "Die 7 Todsünden bei Verträgen".