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Verträge sind nicht selten schwere Kost. |
"Vertrag" kommt von "Vertragen", heißt es. Wenn es bloß immer so einfach wäre.
Die wichtigsten Fehler bei Verträgen sind allerdings eigentlich dann doch recht simpel. Hier die entsprechende Hitliste:
Nr. 1
Die erste Todsünde bei Verträgen besteht oft bereits darin, den Vertrag abzuschließen. Stattdessen empfiehlt es sich, stets vorher sorgfältig zu überlegen, ob man den Vertrag bzw. den Vertragsgegenstand - das Produkt oder die angepriesene Dienstleistung - überhaupt benötigt oder zumindest gebrauchen kann.
Nr. 2
Verwegen ist es, den Vertragstext nicht oder nicht genau durchzulesen. Derartige "Blindflüge" sind natürlich brandgefährlich.
Nr. 3
Warum nicht über die Konditionen nachdrücklich verhandeln? Vielleicht geht noch was - und wenn es nur eine kleine Zugabe ist.
Nr. 4
Wer den Vertrag nicht in der für seine Rechtswirksamkeit erforderlichen Form (z. B. Schriftform, Beglaubigung, Beurkundung, Registereintragung o. Ä.) abschließt, bewirkt ein ungültiges Rechtsgeschäft mit allen damit verbundenen Nachteilen.
Nr. 5
Bei eingegangenen Verträgen lass Dich nicht durch jede beliebige AGB-Klausel ohne weiteres ins Bockshorn jagen. Unwirksam können insbesondere
- überraschende
- unklare
- mehrdeutige
- unverhältnismäßige
- grob benachteiligende
Nr. 6
Versehentlich abgelaufene Kündigungsfristen können ein großes Ärgernis darstellen, führen sie doch häufig zu automatisch nachfolgender und eigentlich ungewollter Vertragsverlängerung. Kündigungsfristen also besser rechtzeitig in den Kalender eintragen!
Nr. 7
Will man aus einem abgeschlossenen Vertrag heraus, kann es sich lohnen, etwaige Anfechtbarkeiten zu prüfen. Haben Irrtümer wie
- Inhaltsirrtum
- Erklärungsirrtum
- Eigenschaftsirrtum
- Übermittlungsirrtum
Um das Thema "Verträge" geht es auch auf YouTube
unter dem Titel "Die 7 Todsünden bei Verträgen".