Gewitzter Umgang mit „zickiger“
Anwaltspost zur Faschingszeit
Das Ausmaß der aktuell
wieder im Umlauf befindlichen Abmahnungen nimmt schon „karnevalistische
Züge“ an. Die Adressaten der entsprechenden Anwaltspost wissen oft nicht, ob
sie lachen oder weinen sollen. Im Ergebnis wird es sich in den meisten Fällen
empfehlen, einerseits den Ernst der Lage nicht zu verkennen, andererseits die
Sache dennoch mit Humor und vielleicht zusätzlicher versierter Hilfestellung
anzugehen.
Da marschieren üppige
Paragraphenketten und jecke Fachterminologien durch die Fastnacht in den
häuslichen Briefkasten, gepaart mit launigen Rechtsprechungszitaten in kaum
verständlichem Juristen-Dialekt. An den Kostümkragen geht es insbesondere vermeintlich rechtsverletzenden Online-Veröffentlichungen (z. B. Fotos, Texte, Musik, Werbung, Ebay-Angebote oder
sonstige Shop- bzw. Webseiten-Präsentationen etc.). Im anwaltlichen Dichterstreit spielen neben den rechtlichen Klimmzügen
zusätzlich dann auch reale und virtuelle, geschäftliche und technische Details eine Rolle.
Grundsätzlich darf man davon
ausgehen, dass ein Abmahnungschreiben umso seriöser ist, je nachvollziehbarer
und verständlicher es verfasst wurde; hat der Gesetzgeber gerade auf den
Rechtsfeldern des Medienrechts, des Urheberrechts, des Markenrechts und des
Werbe- und Wettbewerbsrechts doch bewusst das Rechtsinstitut der Abmahnung
geschaffen, um auf diese Weise nach Möglichkeit gerichtliche Klageverfahren zu
vermeiden. Wer will schon einen prozessualen Zickenkrieg - außer etwaige "Zicken"?
Das Verhindern teurer
Prozesse ist natürlich auch vorrangiges Ziel der Abmahnungsempfänger selbst,
die allerdings nicht selten aus diesem Antrieb heraus zu übereilt närrische Erklärungen
abgeben und Zahlungen leisten – in dem Glauben, sich damit der verrückten Angelegenheit
abschließend entledigt zu haben. Dies kann leider ein bedauerlicher und
kostspieliger Irrtum sein.
Von den Elferräten der
Abmahnungszünfte in die Bütt gelegte Erklärungsmuster, sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärungen, enthalten nämlich oft als
harmlose Formsache verkleidete Fußangeln und Fallstricke, die bei ungeprüfter
und unveränderter Unterzeichnung zu einem späteren Absturz in eine wenig
witzige Katerstimmung führen können: Dann werden hektisch zugesagte
Vertragsstrafen plötzlich zu einem unabsehbaren Fass ohne Boden. Zudem können zu weit
gefasste Verbotssachverhalte die weitere geschäftliche oder private
Bewegungsfreiheit unnötig einschränken.
Arglos unterzeichnete Formulierungen
stellen sich im Nachhinein als geschickt maskierte Anerkenntniserklärungen heraus, zu deren Abgabe
in der Form und in dem Umfang überhaupt keine Verpflichtung bestand. Dann bestimmen auf einmal weitere Schadensersatz- und Kostenforderungen die närrische Sitzung, von denen vorher so noch gar nicht die Büttenrede war. Ganz
zu schweigen vom Narrhallamarsch der bösen, pseudojuristischen Begleitmusik - wie dem
„Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs“, listigen
Ermessensklauseln oder raffinierten Gerichtsstandsvereinbarungen.
Da reiht sich so manche
Faschingspost ein in den gar nicht so witzigen aktuellen Trend zu „alternativen
Fakten“ und „Fake-News“. Aber wer will
sich schon freiwillig durch Mummenschanz zum Hoppeditz machen lassen? Dem
begegnet der auf solche Weise angegangene Jeck am besten nicht nur
mit karnevalistischem Humor, sondern zusätzlich mit gewitzten und schlagkräftigen Argumenten,
die an zahlreichen Stellen dieses Blogs mittlerweile über mehrere Sessionen angesammelt worden sind.
Dann gibt’s vielleicht doch noch den verdienten Karnevalsorden...