Auf eine skandalös fehlerhaft erstellte Broschüre der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg weisen die Rechtsanwälte Mielke Koy Butenberg aktuell zu Recht hin.
Die für Schülerinnen und Schüler gedachten Informationen der "Fachabteilung Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" mit dem Titel "UPLOAD DOWNLOAD Rechte im Internet" enthalten bedauerliche Ahnungslosigkeiten und Irreführungen zum Thema Tauschbörsen, P2P-Netzwerke, Urheberrecht und Abmahnungen.
So werden z. B. Datenfreigabe und Filesharing undifferenziert vermengt und im Ansatz dann mit Streaming verwechselt. Es wird behauptet, beim Filesharing würden keine Kopien erstellt, und der Begriff der TAUSCHbörse wird laienhaft falsch erläutert. Die unterschiedliche Relevanz von Download und Upload wird teilweise verkannt und "Tausch"-Vorgänge werden missverständlich verharmlost. Den Lesern des Informationsheftchens erweist man so einen Bärendienst.
Oder hat die Freie und Hansestadt Hamburg bereits - ungeachtet ihrer insoweit unzureichenden Gesetzgebungskompetenz (und Rechtskompetenz?) - liberalere urheberrechtliche Bestimmungen für ihr Hoheitsgebiet oder gar das World Wide Web erlassen?
Hilfe! "Gut gemeint" ist eben nicht unbedingt "gut gemacht".