Kurz eingeworfen: Wenn Bilder ungewollt auf Reisen gehen
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| Fotos können auch ungewollt um die ganze Welt fliegen. | 
nicht nur Fotos gemeint, die Du selbst zuhause, im Urlaub oder auf der letzten Fete
geschossen hast. Zudem geht es um nicht nur von Dir, sondern auch von Dritten
gefertigte Abbildungen, die Dich, Deine Person, Dein Gesicht oder sonstige erkennbare Merkmale zeigen.
Dein Urheberrecht
Findest
Du z.
B. selbst
gefertigte Urlaubsschnappschüsse oder von Dir aufgenommene Bilder Deines Haustieres oder einer Dir etwa
besonders
ins Auge gefallenen Blütenpracht im Internet an Stellen
bzw. auf Web- oder Social Media-Seiten, auf denen Du diese
Fotografien nicht eingestellt
hast und für die Du die Fotos auch nicht freigegeben hast, kannst Du
Dich
als
Urheber 
bzw.
Urheberin bekanntermaßen dagegen vorgehen. Per selbst verfasster
oder anwaltlicher 
Abmahnung
können diejenigen, die für die ohne Deine Einwilligung erfolgte
Verbreitung und 
öffentliche
Zugänglichmachung Deiner Fotografien verantwortlich sind,
insbesondere auf 
Entfernung,
Löschung, Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen
werden.
Und
was ist, wenn Du Dich nicht oder nicht primär über die ungenehmigte
Verwendung Deiner 
fotografischen
„Werke“ ärgerst, wenn dir stattdessen vielmehr die
identifizierbare Abbildung 
Deiner
Person gegen den Strich geht? 
Auch
dann bist Du grundsätzlich nicht schutzlos. Du hast ein – notfalls
juristisch durchsetzbares
–
sog.
„Recht am eigenen Bild“. Was bedeutet das?
 Dein
Recht am eigenen Bild 
Gemeint
ist jede bildliche Darstellung, die Deine Person einem weiteren Kreis
als nur dem 
engeren
Familien- und Freundeskreis erkennbar macht. Bezüglich derartiger
Abbildungen hast 
Du
das Recht, darauf zu bestehen, dass diese nur mit Deiner Einwilligung
verbreitet oder 
öffentlich
zur Schau gestellt werden dürfen. Diese Rechtsposition ist eine
Ausprägung Deines 
allgemeinen
Persönlichkeitsrechts, Deiner verfassungsrechtlich garantierten
Menschenwürde 
und
Deines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, damit
gleichzeitig auch eine Facette 
Deiner
Datenschutzrechte.
Es
handelt sich folglich um eine für Dich äußerst stark legitimierte
Rechtsposition, auf die Du 
Dich
gegenüber Rechtsverletzern massiv berufen kannst – und zwar
wiederum mit 
Entfernungs-,
Löschungs-, Unterlassungs- und Schadensersatz- bzw.
Entschädigungsansprüchen.
Diese können korrespondieren mit gegen den Rechtsverletzer
gerichteten
ergänzenden Auskunfts- und Kostenerstattungsansprüchen.