Freitag, 18. April 2014

Aus: Filesharing-Vermutung vermutlich immer öfter zum Scheitern verurteilt


Einem pauschalen Filesharing-Verdacht gegen Internetanschlussinhaber bei Familien- oder WG-Anschluss hat auch das Amtsgericht Hannover eine klare Absage erteilt. Mit ganz aktuellem Urteil vom 02.04.2014 (Az. 539 C 827/14) wurde nach Abmahnung und Mahnverfahren nun auch eine urheberrechtliche Klage der Savoy Film GmbH wegen angeblichem Filmwerk-Upload abgewiesen.

Das Gericht verlangte von der beklagten Ehefrau und Mutter keine detaillierteren Angaben oder Mutmaßungen und schon gar keine Prüf-, Kontroll- oder Recherche-Pflichten hinsichtlich Ehepartner und Kindern.

Nach der lebensnahen und praxisnahen Bewertung der Richterin
"wird es regelmäßig genügen, wenn Hausgenossen des Anschlussinhabers, wie z.B. sein Ehegatte, selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können",
um sich als Inhaber eines Internetanschlusses gegen eine (in derartigen Fällen m. E. ohnehin fragwürdige) tatsächliche Täter-Vermutung erfolgreich zu verteidigen.

Damit setzt sich die erfreuliche Rechtsprechungstendenz fort, die u.a. auch das von mir kommentierte Urteil des AG Bielefeld vom 06.03.2014 (Az. 42 C 368/13), sehr unmissverständlich aufgezeigt hat.

Das Amtsgericht Hannover hatte sich übrigens bereits in einem früheren Urteil aus dem vergangenen Jahr (Az. 539 C 11215/12) dem ausufernden Generalverdacht gegen die Inhaber von Internetanschlüssen und übertriebenen Exkulpierungsanforderungen entgegengestellt.

Die im aktuellen Fall (aus dem Jahre 2009 mit Abmahnung aus 2010 und Vollstreckungsbescheid des AG Euskirchen aus 2013) von den Rechtsanwälten Schulenberg & Schenk aus Hamburg vertretene Klägerin kann noch Berufung gegen das amtsgerichtliche Urteil beim Landgericht Hannover einlegen. Es spricht aus meiner Sicht immer mehr für die begründete Vermutung, dass die oft haltlose "tatsächliche Vermutung" gegen den Inhaber eines von mehreren Personen genutzten häuslichen bzw. familiären Internetanschlusses vermutlich bald bei vielen Filesharing-Abmahnungen und -Klagen vor dem Aus steht.