Freitag, 25. November 2011

Du sollst die Abmahnung nicht mit dem Bade auskippen - Eine zeternde Streisand-Glosse zu ruhmreicher Ehr und Mär

Es war einmal ein berühmter Advokat und ehrenhafter Abgeordneter in grünem Wams. Der badete mit seiner geliebten Gattin in einem  kleinen See, der durch den Bau einer großen Fernstraße vierzig Jahre zuvor erschaffen worden war.

Man schwamm an einer idyllischen, den Fischern vorbehaltenen Stelle, an der es den Sterblichen verboten war, sich zu tummeln und zu plantschen. Da berührte eine der von einem Fischer-Knaben mit einer kleinen Schleuder ins Wasser beförderten Futterkugeln den Kopf der Abgeordneten-Gemahlin. Erzürnt entriss der berühmte Advokat das Corpus Delicti dem kleinen Fischerjungen, der - zusammen mit zwei älteren Fischern - vergeblich um Nachsicht und Vergebung gebeten haben soll.

Das aus dem Schwarz-Bad entstiegene Paar begab sich tags darauf zum Wachtmeister, wo der Fischerjunge der bösen Tat bezichtigt und beschuldigt wurde. Es begab sich aber, dass ein in diesem Gestrich sich herumtreibender Geschichten-Erzähler nun die Mär verkündete, der ehrenhafte Berühmte habe die Bezichtigung und Beschuldigung beim Wachtmeister angebracht, wie dies auch die Wachtmeisterei selbst dem Geschichten-Erzähler kundgetan hatte.

Diese Mär missfiel dem berühmten Ehrenhaften sehr und er ließ durch einen weiteren Advokaten nun dem Geschichten-Erzähler eine Postille zukommen. Darin wurde der Geschichten-Erzähler auf das Ärgste abgewatscht und abgemahnt und zum Schwur verpflichtet, bei Meidung arger Strafzahlungen nie mehr zu verbreiten, der ehrenrührig Behaftete habe beim Wachtmeister selbige Bezichtigung und Beschuldigung vorgebracht. Zudem wurde vom Geschichten-Erzähler ein Obulus von über siebenhundertfünfundsiebzig Talern für die Advokaten-Schriftrolle begehrt.

Daraufhin verbreitete der Geschichten-Erzähler die Kunde von den Folgen vom "Schwarz-Bad" mit der "bad cease-and-desist order", wie die Anglizisten die Abmahnung zu benennen pflegen, und er bat um eine kleine Kollekte für seinen Sparstrumpf, um sich gegen den ehrlichen Ruhmreichen ein Rüstzeug verschaffen zu vermögen.

Und der Pöbel mit den (Fischer-)Netzen keifte und zeterte und verstreute den Badesand vom Badestrand:

  • Wie hoch ist die Pönale für das liebliche Schwarz-Bad?
  • Hatte der Fischerjunge einen Waffenschein? Und wer hatte ihm zuvor derart treffliches Zielwasser eingeflößt?
  • Wie kam der Geschichten-Erzähler zu der schändlichen und schmachvollen Behauptung, der ehrreiche Haftforderer habe beim Wachtmeister Haft gefordert? Wie schwer wiegt diese tapfere Schilderung? 
  • War der tapfere Ruhmbehaftete etwa gar nicht beim Wachtmeister? Oder warum will er dort keine Beschwer vorgebracht haben? Was erregt ihn gar derartig unartig?
  • Und was passiert mit den schönen siebenhunderfünfundsiebzig Talern und was mit der Kollekte?

Bei einem  Gläschen gut gekühlten heimatlichen Bioweins werden sich diese und weitere Fragen geschwind klären oder in dem gar hundert Fuß tiefen Tümpel versenken lassen.