Freitag, 3. Dezember 2010

Ich knips Dir ein Schloss. Die Abmahnung und die Lizenzgebühr warten im Park.

BGH-Urteil zur Panorama-Freiheit in Parks öffentlicher Stiftungen wird am 17.12.2010 mit Spannung erwartet. 
 
Sind Fotos - insbesondere Außenaufnahmen - von "öffentlichen" Kulturgütern künftig lizenzpflichtig? 

Nach Abmahnungen durch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten erhob diese vor dem Landgericht Potsdam auf Unterlassung und Schadensersatz gerichtete Klagen gegen zwei Bildagenturen und eine Internet-Plattform. Die Klägerin beruft sich auf ihre Eigentumsrechte und daraus erwachsende Bildrechte.

Erstinstanzlich wurde den Klagen Ende 2008 stattgegeben. Das Brandenburgische OLG hob die Urteile allerdings im Februar 2010 auf und verneinte das Erfordernis einer Zustimmung des Eigentümers von Parks und historischen Gebäuden zu davon gefertigten kommerziell genutzten Fotos.

Das Oberlandesgericht hatte u.a. auf die Zweckbindung einer öffentlichen Stiftung abgestellt, die ihr Eigentum bzw. die Kulturgüter zu pflegen, zu bewahren und öffentlich zugänglich zu machen habe. Dies wurde von den Anwälten der Beklagten in der mündlichen Verhandlung aufgegriffen.

Mit Spannung bleibt abzuwarten, ob und wie sich der Bundesgerichtshof insbesondere auch zu Fragen der Panorama-Freiheit sowie allgemeiner zu Ausprägungen der Pressefreiheit und der Informationsfreiheit verhält. Kritische Worte zu ausschweifenden "Verwertungs-Tendenzen" und deutliche Hinweise zur Bedeutung der kommunikativen und kulturellen Grundrechte gerade auch im Kontext von Urheberrecht und Bildrecht täten der aktuellen Diskussion m. E. gut.